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QR-Code AGB Mystery Electronics

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Verkauf von Mystery Electronics Packages (MEP) an Warenautomaten

Stand: V1.0, 08/2026

1. Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Kaufverträge über Waren, die Kunden über die von der
FDK-Finanz GmbH
Rathausstraße 51 a
12105 Berlin
Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 231667 B
Geschäftsführer: Chong-Hyun Kim und Armin Udo König
E-Mail: request@mystery-electronics.de
Webseite: https://www.fdk-finanz.de/smart-retail.html
handelnd unter dem Ressort bzw. der Geschäftsbezeichnung „Mystery Electronics“ (nachfolgend „Mystery Electronics“, „wir“ oder „uns“) an unseren Warenautomaten (nachfolgend „Automat“) erwerben.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Kaufverträge, die unmittelbar über einen Automaten von Mystery Electronics geschlossen werden. Für etwaige spätere Angebote oder Verkäufe über einen Onlineshop oder andere Vertriebskanäle gelten gesonderte Bedingungen.

(3) Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand – Mystery Electronics Packages

(1) Mystery Electronics vertreibt über seine Automaten sogenannte „Mystery Electronics Packages“ (nachfolgend „MEP“).

(2) Ein MEP enthält genau einen Elektronikartikel.

(3) Der konkrete Inhalt eines MEP ist dem Kunden vor Abschluss des Kaufvertrags nicht bekannt. Der Überraschungscharakter des MEP ist ausdrücklich Bestandteil des Vertrags.

(4) Die MEP werden von Mystery Electronics bzw. dessen hierzu eingesetzten Mitarbeitern individuell und händisch zusammengestellt. Die Auswahl erfolgt aus geeigneten Elektronikartikeln, insbesondere Restanten und Warenbeständen aus dem Handel bzw. von in Deutschland tätigen Online-Verkaufsplattformen.

(5) Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Hersteller, eine bestimmte Marke, ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Produktkategorie, Farbe, Größe, Ausstattung, Zubehör oder sonstige konkrete Produkteigenschaft besteht nicht, soweit eine solche Eigenschaft nicht ausdrücklich vor dem Kauf angegeben wurde.

(6) Der Kauf mehrerer MEP ist zulässig. Jedes einzelne MEP stellt dabei eine eigenständige Verkaufseinheit mit jeweils genau einem enthaltenen Elektronikartikel dar.

3. Zusammenstellung und Wert des MEP

(1) Mystery Electronics stellt die MEP nach einem internen Auswahl- und Prüfverfahren zusammen.

(2) Mystery Electronics gewährleistet als Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit, dass der für den jeweiligen enthaltenen Artikel ermittelte Warenneuwert zum Zeitpunkt der Zusammenstellung des MEP über dem vom Kunden für dieses MEP zu entrichtenden Kaufpreis liegt.

(3) Als Warenneuwert gilt der von Mystery Electronics anhand marktüblicher Verkaufspreise ermittelte Preis, der für einen vergleichbaren Artikel in fabrikneuem Zustand im regulären Handel bzw. auf einer in Deutschland tätigen Verkaufsplattform zum Zeitpunkt der Zusammenstellung des MEP üblicherweise verlangt wird. Die Ermittlung kann insbesondere anhand mehrerer verfügbarer Marktangebote erfolgen.

(4) Der Warenneuwert nach Absatz 2 stellt keine Zusicherung eines bestimmten Wiederverkaufswertes, Zeitwertes oder tatsächlich erzielbaren Verkaufspreises des im MEP enthaltenen Artikels dar.

(5) Der Überraschungscharakter des MEP bleibt hiervon unberührt. Die Wertgarantie begründet insbesondere keinen Anspruch auf einen bestimmten Mehrwert oder darauf, dass der Kunde einen Artikel erhält, den er persönlich bevorzugt oder dessen Nutzung für ihn von besonderem Interesse ist.

4. Beschaffenheit und Zustand der Ware

(1) Die in den MEP enthaltenen Artikel werden vor der Verpackung durch Mystery Electronics bzw. dessen Mitarbeiter einer Funktions- und Sichtprüfung unterzogen.

(2) Zum Zeitpunkt der Verpackung und Übergabe an den Kunden sind die Artikel:

  • funktionsfähig im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung,
  • frei von offensichtlichen Beschädigungen, die die bestimmungsgemäße Verwendung beeinträchtigen,
  • mindestens der Qualitätsstufe B-Ware zuzuordnen.

(3) Üblicherweise handelt es sich um Artikel in A-Ware-Qualität. Je nach Zusammenstellung können auch Artikel in Neuwarequalität enthalten sein.

(4) Bei B-Ware können insbesondere geringfügige optische Gebrauchsspuren, Spuren einer vorherigen Nutzung oder sonstige gebrauchsbedingte Abweichungen vorhanden sein. Solche Merkmale stellen, soweit sie mit der vereinbarten Qualitätsstufe vereinbar sind und die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, keinen Sachmangel dar.

(5) Bei den Artikeln kann es sich insbesondere um Restanten, Kundenretouren oder sonstige Handelsware handeln. Eine vorherige Nutzung kann daher nicht ausgeschlossen werden.

(6) Die ursprüngliche Verkaufs- oder Herstellerverpackung des enthaltenen Artikels kann entfernt oder durch eine für den Verkauf über den Automaten geeignete Umverpackung ersetzt worden sein. Die Umverpackung ist grundsätzlich nicht Bestandteil der geschuldeten Originalverpackung des enthaltenen Artikels.

(7) Soweit einem Artikel aufgrund seiner Beschaffenheit oder seines Zustands bestimmte übliche Zubehörteile, Anleitungen oder sonstige Bestandteile fehlen, wird dies nur dann geschuldet, wenn diese ausdrücklich als Bestandteil des jeweiligen Angebots zugesichert wurden.

(8) Die vorstehenden Regelungen zur Beschaffenheit gelten unbeschadet der gesetzlichen Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln.

5. Einbeziehung der AGB

(1) Die AGB werden Bestandteil des Kaufvertrags, wenn der Kunde vor Abschluss des Kaufvorgangs auf ihre Geltung hingewiesen wird und die Möglichkeit erhält, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

(2) Der Automat weist hierzu vor bzw. während des Kaufvorgangs deutlich auf die Geltung der AGB hin. Die jeweils gültige Fassung kann über den am Automaten bereitgestellten QR-Code sowie über die dort angegebene Internetadresse abgerufen werden.

(3) Die jeweils gültige AGB-Fassung wird mit einer Versionsnummer und einem Gültigkeitsdatum versehen. Frühere Fassungen werden von Mystery Electronics zu Nachweiszwecken archiviert.

(4) Maßgeblich für den jeweiligen Kaufvertrag ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende AGB-Fassung.

6. Preise und Zahlung

(1) Die am Automaten für das jeweilige MEP angezeigten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.

(2) Es gelten ausschließlich die am jeweiligen Automaten zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigten Preise.

(3) Die am jeweiligen Automaten angebotenen Zahlungsmethoden werden auf dem Display des Automaten angezeigt. Dies können insbesondere Barzahlung, Kartenzahlung oder andere elektronische Zahlungsmethoden sein.

(4) Der Kaufpreis ist mit Abschluss des Kaufvertrags vollständig zu entrichten.

7. Vertragsschluss und Ausgabe der Ware

(1) Die am Automaten angebotenen MEP stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über das jeweils ausgewählte MEP dar.

(2) Der Kunde nimmt dieses Angebot durch Auswahl des gewünschten MEP und vollständige Zahlung des am Automaten angezeigten Kaufpreises an.

(3) Der Kaufvertrag kommt mit erfolgreicher Zahlung zustande.

(4) Nach erfolgreichem Vertragsschluss gibt der Automat das erworbene MEP aus. Mit der Ausgabe des MEP erhält der Kunde Besitz an der Ware.

(5) Der Kaufvertrag über jedes einzelne MEP ist mit der Ausgabe des jeweiligen MEP erfüllt, soweit keine gesetzlichen Ansprüche des Kunden bestehen.

8. Technische Störungen und nicht erfolgte Warenausgabe

(1) Sollte der Kunde den Kaufpreis vollständig oder teilweise entrichtet haben, ohne dass das erworbene MEP ordnungsgemäß ausgegeben wurde, soll der Kunde die auf dem Automaten angegebene Kontaktmöglichkeit nutzen.

(2) Zur Bearbeitung einer Reklamation können insbesondere folgende Angaben erforderlich sein:

  • Datum und ungefähre Uhrzeit des Kaufvorgangs,
  • Standort bzw. Kennzeichnung des Automaten,
  • gezahlter Betrag,
  • verwendete Zahlungsart,
  • gegebenenfalls Transaktions- oder Zahlungsnachweis.

(3) Soweit anhand der verfügbaren Informationen festgestellt werden kann, dass eine Zahlung erfolgt ist, ohne dass die entsprechende Ware ausgegeben wurde, wird Mystery Electronics den Kaufpreis erstatten oder – soweit der Kunde dies wünscht und verfügbar – die geschuldete Ware anderweitig zur Verfügung stellen.

(4) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

9. Kein Widerrufsrecht bei Automatenkäufen

(1) Bei einem Kaufvertrag, der unter Verwendung eines Warenautomaten geschlossen wird, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

(2) Ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht wird von Mystery Electronics nicht eingeräumt.

(3) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln der Kaufsache bleiben hiervon unberührt.

10. Mängelhaftung und gesetzliche Gewährleistungsrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung für Sach- und Rechtsmängel, soweit in diesen AGB nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Die in diesen AGB beschriebenen Zustands- und Beschaffenheitsmerkmale der MEP, insbesondere die Einstufung als mindestens B-Ware, die mögliche vorherige Nutzung sowie die vereinbarte Umverpackung, sind Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit.

(3) Gebrauchsspuren oder sonstige Abweichungen, die der vereinbarten Beschaffenheit einer B-Ware entsprechen und die bestimmungsgemäße Funktion nicht beeinträchtigen, stellen keinen Sachmangel dar.

(4) Die Tatsache, dass ein Artikel zuvor als Retoure oder Restposten gehandelt wurde, stellt für sich genommen keinen Sachmangel dar.

(5) Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und gegebenenfalls Schadensersatz bleiben unberührt.

11. Haftung

(1) Mystery Electronics haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Mystery Electronics haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Mystery Electronics nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von Mystery Electronics ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Mystery Electronics eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

12. Kontakt und Reklamationen

(1) Für Fragen, Reklamationen und sonstige Anliegen im Zusammenhang mit einem Automatenkauf steht folgende Kontaktmöglichkeit zur Verfügung:
FDK-Finanz GmbH
Ressort „Mystery Electronics“
Rathausstraße 51 a
12105 Berlin
Deutschland
E-Mail: request@mystery-electronics.de

(2) Bei Reklamationen sollte der Kunde den Kauf möglichst konkret beschreiben und – soweit vorhanden – einen Zahlungs- oder Transaktionsnachweis vorlegen.

(3) Die Geltendmachung gesetzlicher Rechte ist nicht davon abhängig, dass der Kunde eine bestimmte Form der Reklamation einhält.

13. Verbraucherstreitbeilegung

(1) Mystery Electronics ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

(2) Gesetzliche Rechte des Verbrauchers zur Anrufung einer zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle bleiben unberührt.

14. Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Kaufverträge zwischen Mystery Electronics und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nach Absatz 1 nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Mystery Electronics der Sitz der FDK-Finanz GmbH, sofern der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand dieser AGB: V1.0, 08/2026